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Anwaltsvergütung

Wir legen viel Wert darauf, dass unsere Kosten für Sie transparent und nachvollziehbar sind.

Anwaltsgebühren und Gerichtskosten – Kosten, die auf mich zukommen, wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage

Erstberatung

Die Höhe eines Erstberatungsgesprächs richtet sich nach Aufwand und Komplexität der Materie. Für Verbraucher betragen die Kosten des Erstberatungsgesprächs maximal 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Sollten Sie zudem eine schriftliche Stellungnahme wünschen, belaufen sich die Kosten der Erstberatung auf maximal 250,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.

Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren

Ausgangspunkt für die Berechnung der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten ist der sog. Streitwert – auch Gegenstandswert genannt. Der Streit-/Gegenstandswert ist der vermögensrechtliche Wert der Angelegenheit; entspricht dem Wert, der die Sache für den Mandanten hat.

Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Dieses Gesetz sieht in bürgerlichen, arbeits- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten die Abrechnung nach dem sog. Gegenstandswert vor. Der Anwalt ermittelt also seine Gebühren aus einer Tabelle, die nach der Höhe des Gegenstandswertes gegliedert ist.

In Strafsachen sieht das RVG Rahmenbeträge vor, deren Höhe – wiederum in Abhängigkeit vom Umfang der Tätigkeit und ihrer Bedeutung – variieren und – soweit mehr als ein Hauptverhandlungstag erforderlich wird – weiter steigen, je nachdem vor welchem Gericht und in welcher Instanz (Eingangs-, Berufungs-, oder Revisionsinstanz) das Verfahren geführt wird.

Bei einem Gerichtsverfahren kommen zu den Anwaltsgebühren die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) dazu. Auch die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gegenstandswertes berechnet.

Honorarvereinbarung

Alternativ zur Abrechnung nach dem RVG, kann auch eine Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant schriftlich geschlossen werden. In der Regel werden im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung Pauschalvergütungen oder Zeithonorare mit festen Stundensätzen vereinbart. Die Höhe der Pauschale oder des Stundensatzes hängt dabei wieder insbesondere von der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Einzelfall ab. Eine solche Honorarvereinbarung hat den Vorteil, dass Sie genau nachvollziehen können, wie lange wir für Sie tätig werden. Hierdurch wird – für beide Seiten bindend – eine der Angelegenheit und dem Umfang der Sache angemessene Vergütung erreicht.

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