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Rechtslexikon

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A

Abmahnung

Mit der Abmahnung weist, z.B. im Arbeitsrecht, eine Vertragspartei die andere darauf hin, dass diese sich nicht vertragsgemäß verhalten hat und im Wiederholungsfall mit negativen Konsequenzen, insbesondere einer Kündigung zu rechnen hat. Die Abmahnung spielt auch im Wettbewerbs- und Urheberrecht eine große Rolle.

Abschiebung

Zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers durch dessen Entfernung aus dem Bundesgebiet.

Abschiebungsanordnung

Maßnahme nach § 58a AufenthG, die von der obersten Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der BRD oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung erlassen wird.

Adhäsionsverfahren

Im Adhäsionsverfahren können Opfer von Straftaten oder deren Erben bereits im Strafverfahren ihre vermögensrechtlichen Ansprüche, wie etwa die Herausgabe gestohlener Sachen, Schadenersatz oder Schmerzensgeld, gegen den Angeklagten geltend machen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das sind die im Volksmund auch als „Kleingedrucktes“ bekannten Vertragszusatztexte. Sie gelten nicht nur für einen bestimmten Vertrag, sondern für eine Vielzahl von Verträgen und enthalten meist Regelungen zur Schadenersatzhaftung des Verwenders, zur Garantie, die er dem Vertragspartner gewährt, und Ähnliches. Damit sie Geltung haben, muss der Vertragspartner vor Vertragsschluss auf diese Regelungen hingewiesen werden und sie zur Kenntnis nehmen können. AGB unterliegen aber einer Inhaltskontrolle, d.h. sie sind nicht uneingeschränkt gültig, sondern gerichtlich überprüfbar.

Amtshaftung

Wenn Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes handeln und dabei eine Amtspflicht verletzen, können den Bürgern daraus Schadenersatzansprüche erwachsen. Allerdings haften die Staatsbediensteten in der Regel nicht selbst für ihr Fehlverhalten, sondern es haftet der Staat.

Anerkenntnis

Anerkenntnis ist eine Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, in der er den gegen ihn erhobenen Anspruch rechtlich zugesteht. Das Gericht erlässt daraufhin automatisch ein Anerkenntnisurteil.

Anfechtung

Wer bei der Abgabe einer Erklärung, zum Beispiel beim Abschluss eines Vertrages, einem Irrtum erlegen war, getäuscht oder gar bedroht wurde, der kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Erklärung ungeschehen machen, indem er sie gegenüber dem Vertragspartner anficht.

Anhängigkeit

siehe Rechtshängigkeit

Anscheinsbeweis

Hierunter ist eine Beweiserleichterung im Prozess zu verstehen. Wem etwa jemand auf sein Auto aufgefahren ist, er dies aber nicht durch Zeugenaussagen oder Lichtbilder beweisen kann, dem helfen die Regeln des Anscheinbeweises, wenn der Unfallgegner seine Schuld am Unfall leugnet. Hier wird nämlich nach der Lebenserfahrung bzw. nach dem ersten Anschein geschlossen: Wer einem anderen Verkehrsteilnehmer auffährt, der hat in der Regel zu wenig Abstand gehalten und ist deshalb am Unfall schuld. Der Anschein kann aber entkräftet werden.

Anwaltsvergleich

Ein von Rechtsanwälten im Namen und in Vollmacht ihrer Mandanten abgeschlossener Vergleich. Der Anwaltsvergleich hat gegenüber einem rein privat zwischen zwei Personen abgefassten Vergleich den Vorteil, dass der Inhalt der Vereinbarung wesentlich leichter vollstreckt werden kann. Ein Anwaltsvergleich kann gegebenenfalls vom Gericht für sofort vollstreckbar erklärt werden.

Asylberechtigte

Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder einem Verwaltungsgericht als asylberechtigt nach Art. 16a GG anerkannt worden sind.

Asylbewerber

Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a GG oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.

Aufenthaltserlaubnis

Befristeter Aufenthaltstitel, der zu den im AufenthG genannten Aufenthaltszwecken erteilt wird.

Aufenthaltsgestattung

Aufenthaltstitel, der einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, den Aufenthalt im Bundesgebiet zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet.

Ausländer

Ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs.1 GG ist.

Ausreisepflicht

Liegt vor, wenn der Ausländer einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt oder ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.

Aussetzung/ Unterbrechung des Verfahrens

Unter Aussetzung eines Zivilprozesses versteht man dessen Stillstand, den das Gericht anordnen muss. Häufigster Fall: Es laufen zu demselben Lebenssachverhalt mehrere Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Mit der Aussetzung soll vermieden werden, dass sich widersprechende Entscheidungen ergehen oder es soll die Klärung einer Vorfrage, über die ein anderes Verfahren schwebt, abgewartet werden.

Die Hauptverhandlung in einem Strafprozess darf nur für einen ganz bestimmten Zeitraum unterbrochen werden; dauert die Unterbrechung länger, muss die Verhandlung völlig neu aufgerollt werden.

Ausweisung

Aufenthaltsbeendende Maßnahme, die von der zuständigen Ausländerbehörde als Ordnungsverfügung in Form eines Ausreisegebotes gegenüber einem Ausländer in einem Einzelfall ausgesprochen wird.

B

Befangenheit

Richter, Urkundsbeamte, Rechtspfleger oder auch Sachverständige, denen es an der erforderlichen Objektivität in einem Rechtsstreit mangelt, können wegen Befangenheit abgelehnt werden.

Beratungshilfe

Damit auch finanzschwächeren Rechtssuchenden anwaltlicher Rat ermöglicht wird, gibt es die außergerichtliche Beratungshilfe. Dazu muss ein Antrag beim Rechtspfleger des Amtsgerichts gestellt werden. Wird dieser bewilligt, erhält der Rechtssuchende einen Beratungsschein, mit dem ein Anwalt aufgesucht werden kann. Die Kosten für die Beratung werden dann bis auf eine geringe Gebühr von der Staatskasse übernommen.

Berufung

siehe Rechtsmittel

Beweislast

Grundsätzlich muss derjenige, der sich auf eine für ihn günstige Norm beruft, das Vorliegen ihrer Voraussetzungen beweisen und trägt damit die Beweislast. Allerdings kann die Beweislast auch umgekehrt oder erleichtert werden, wenn etwa die Gegenpartei Beweise vernichtet hat oder die Lebenserfahrung für einen bestimmten Geschehensablauf spricht (Anscheinsbeweis).
Beweismittel
Kommt es in einem Gerichtsverfahren zu einer Beweisaufnahme, wird der Sachverhalt mit Hilfe der gesetzlich zugelassenen Beweismittel aufgeklärt. Dazu zählen: die Inaugenscheinnahme, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung.

Beweismittel

Kommt es in einem Gerichtsverfahren zu einer Beweisaufnahme, wird der Sachverhalt mit Hilfe der gesetzlich zugelassenen Beweismittel aufgeklärt. Dazu zählen: die Inaugenscheinnahme, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung.

D

Duldung

Vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung gem. § 60a AufenthG, entweder für Ausländer aus bestimmten Staaten oder für in sonstiger Weise bestimmte Ausländergruppen aufgrund einer Anordnung der obersten Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der BRD, oder für einen Ausländer, solange dessen Abschiebung aus tatschlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und ihm keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Düsseldorfer Tabelle

Die gebräuchlichste Tabelle, nach denen die Höhe des Kindesunterhalts festgesetzt wird. Ziel der Tabelle ist die Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Bezug auf Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus gibt es ergänzende Unterhaltsleitlinien aus anderen Oberlandesgerichtsbezirken.

E

Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung hat den Sinn, einen zivilrechtlichen Anspruch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu sichern, da es oft lange dauert, bis ein Anspruch durch Urteil bestätigt wird und in der Zwischenzeit für den Anspruchsinhaber irreparable Schäden drohen. In der einstweiligen Verfügung kann das Gericht z.B. das Unterlassen bestimmter Handlungen anordnen. Die einstweilige Verfügung darf jedoch den Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht vorwegnehmen.

F

Fahrlässigkeit

Im Zivilrecht definiert das Gesetz die Fahrlässigkeit als das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt bei der Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht. In der Regel kommt es dabei nicht auf die individuellen Fähigkeiten an, sondern darauf, wie sich ein durchschnittlicher Mensch aus der Nachbetrachtung heraus in der jeweiligen Situation verhalten hätte. Es wird graduell zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

Familiennachzug

Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet, die zum Schutz von Ehe und Familie gem. Art. 6 GG erteilt und verlängert wird.

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Sie ist Teil der Zivilgerichtsbarkeit, folgt aber grundsätzlich anderen Verfahrensregeln, weil es hier in erster Linie um eine vorsorgliche Mitwirkung der Gerichte zu Gunsten schutzbefohlener Bürger geht. Das gilt etwa für Vormundschafts-, Familien- oder Betreuungssachen. Auch die Register- und Grundbuchsachen sind der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesen. Im Unterschied zu den streitig durchgeführten Zivilverfahren, bei denen die Parteien die Tatsachen vortragen und beweisen müssen, haben die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.

G

Gerichtsstandsvereinbarung

Durch eine Gerichtsstandsvereinbarung – auch Prorogation genannt – kann ein an sich unzuständiges Gericht örtlich und sachlich zuständig werden, soweit sich aus den gesetzlichen Regelungen kein ausschließlicher Gerichtsstand ergibt.

Gerichtszuständigkeiten

Jedes Gericht, bei dem eine Klage eingeht, überprüft seine örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit. Zu den wichtigsten Gerichtszweigen gehören die ordentliche Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilgerichte) sowie die Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit. Bei den Zivilgerichten ist die Ausgangsinstanz entweder das Amts- oder das Landgericht. Von wichtigen Ausnahmen wie z.B. Familien-, Miet- oder Wohungseigentumssachen abgesehen, ist das Landgericht in der Regel bei Streitwerten über 5.000,00 EUR zuständig.

Glaubhaftmachung

Soweit das Gesetz die Glaubhaftmachung einer beweisbedürftigen Tatsache fordert oder genügen lässt, ist neben den üblichen Beweismitteln auch die eidesstaatliche Versicherung, die anwaltliche Versicherung oder die Vorlage unbeglaubigter Kopien möglich. Über den Beweiswert der Glaubhaftmachung entscheidet der Richter/die Richterin.

Güterstand

Eheleuten stehen grundsätzlich drei Wege offen, wie sie ihre vermögensrechtliche Beziehung regeln wollen: 1. Die Zugewinngemeinschaft, 2. Die Gütertrennung und 3. Die Gütergemeinschaft. Wurde nichts anderes vereinbart, so gilt die Zugewinngemeinschaft. Bei Beendigung der Ehe wird das Anfangs- und Endvermögen zum Ausgleich vermögensrechtlicher Unterschiede zwischen den Eheleuten verglichen. Hat ein Ehegatte während der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet als der andere, muss er nach Beendigung der Ehe von der Differenz die Hälfte mit dem anderen teilen. Davon können die Eheleute durch Abschluss eines Ehevertrages abweichen. Die Vereinbarung eines Güterstandes hat auch erbrechtliche Konsequenzen.

Gütertrennung

Mit der Gütertrennung schließen Eheleute von vornherein aus, dass es im Falle des Scheiterns der Ehe zum Zugewinnausgleichsanspruch eines Ehepartners kommt. Die jeweiligen Vermögensmassen der Ehegatten bleiben auch während der Ehe getrennt; nach der Scheidung findet kein Vermögensausgleich statt.

I

Instanz

Darunter ist der Verfahrensabschnitt zu verstehen, in dem sich ein Rechtsstreit gerade befindet. Ein Zivilrechtsfall nimmt seinen Ausgang beim Amts- bzw. Landgericht. Akzeptiert eine Partei den Richterspruch nicht, kann sie Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen. Dann wird der Fall vor dem Land- oder Oberlandesgericht als Berufungsinstanz neu verhandelt und es ergeht ein zweitinstanzliches Urteil, gegen welches dann – unter bestimmten Bedingungen – noch die Prüfung vor dem Bundesgerichtshof (Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision) möglich ist.

K

Kammer

So heißt das Entscheidungsgremium bei den Landgerichten. Während z.B. beim Amtsgericht in Zivilsachen der Einzelrichter entscheidet, sind dies bei den Landgerichten die Kammern. In der Regel wird jedoch auch hier einen Einzelrichter übertragen. Die Zivilkammer beim Landgericht besteht grundsätzlich aus drei Richtern. Beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof heißen die Entscheidungsgremien Senate.

M

Mahnbescheid

Einen Mahnbescheid erlässt das zuständige Amtsgericht (in NRW: AG Euskirchen & AG Hagen) auf Antrag des Gläubigers. Das Gericht prüft dabei nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Legt der Schuldner dagegen nicht rechtzeitig Widerspruch ein, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Der Gläubiger kann dann mit dem Vollstreckungsbescheid die Vollstreckung betreiben. Legt der Schuldner jedoch Widerspruch ein, muss der Antragsteller seine Forderung auf dem normalen Gerichtsweg weiter verfolgen.

Mediation

Mediation ist ein freiwilliges Konfliktlösungsverfahren außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, in dem die Konfliktparteien selbstständig rechtsverbindliche Lösungen entwickeln. Dabei werden sie von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt. Viele Rechtsanwälte sind zugleich Mediatoren.

N

Nebenintervention

Darunter versteht man einen Art Streithilfe. Ausgangssituation ist die, dass sich jemand im eigenen Namen an einem fremden Zivilprozess beteiligt. Ein Dritter kann auf einen Prozess, dessen Ergebnis auch ihn betrifft, Einfluss nehmen, indem er einer der Parteien beitritt (diese unterstützt), ohne dass er selbst Partei wird. Der Nebenintervenient kann selbstständig Prozesshandlungen vornehmen, beispielsweise Zeugenvernehmungen beantragen. Geht das Urteil zu Gunsten der unterstützen Partei aus, so profitiert auch der Nebenintervenient.

Niederlassungserlaubnis

Unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist und mit Ausnahme von § 47 AufenthG nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf.

O

Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrig handelt z.B. wer im Straßenverkehr die Geschwindigkeitsvorschriften nicht beachtet. Das ist noch kein kriminelles Verhalten, weshalb auch keine Strafe, sondern ein Bußgeld verhängt wird. Auch in anderen Rechtsgebieten gibt es Ordnungswidrigkeiten, z.B. im Datenschutzrecht.

P

Pfändung

Pfändung ist die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Bei Grundstücken spricht man von Immobiliarzwangsvollstreckung. Es handelt sich um eine staatliche Beschlagnahme, um einem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen. Bei der Pfändung nimmt der Gerichtsvollzieher die Gegenstände in Besitz, soweit es sich um Geld, Schmuck oder Wertpapiere handelt. Anderenfalls bleiben die Sachen beim Schuldner. Dann allerdings klebt der Gerichtsvollzieher ein Pfandsiegel („Kuckuck“) auf.

Pfändungsfreigrenze

Bei der Pfändung müssen dem Schuldner Mittel belassen werden, mit denen er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Daher ist z.B. das Arbeitseinkommen nur bis zu einem bestimmten Betrag pfändbar, der Rest unterliegt der Pfändungsfreigrenze. Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe das Arbeitseinkommen unpfändbar ist.

Pflichtteil

Werden nahe Angehörige wie Kinder, die Eltern oder der Ehegatte des Erblassers auf Grund eines Testaments oder anderer Verfügungen von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, können sie von den Erben den Pflichtteil verlangen, und zwar in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Erben schulden den Pflichtteil in einer Geldsumme.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Verschenkt der Erblasser bereits zu Lebzeiten Teile seines Vermögens, so mindert das auch den Nachlasswert und damit den Pflichtteil. Das Gesetz gewährt deshalb dem/den Pflichtteilsberechtigten einen Ergänzungsanspruch, wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre Schenkungen vorgenommen hat. Der Anspruch richtet sich in erster Linie gegen den oder die Erben und unter Umständen auch gegen den/die Beschenkten.

Postulationsfähigkeit

Damit ist die Fähigkeit gemeint, vor Gericht verhandeln zu dürfen. Grundsätzlich ist jeder postulationsfähig, der auch geschäftsfähig ist. In bestimmten Verfahren besteht jedoch Anwaltszwang (z.B. in Familiensachen oder in höherinstanzlichen Zivilverfahren). Das heißt, dann ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich.

Präklusion

Präklusion ist ein anderes Wort für Ausschluss. Werden z.B. für eine Partei in einem Rechtsstreit von dieser oder ihrem Rechtsanwalt günstige Tatsachen nicht rechtzeitig vorgetragen, kann das Gericht sie später bei der Entscheidung ignorieren, sie sind präkludiert. Auch ist, wer etwa einen Rechtsmittelfrist versäumt, von der Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ausgeschlossen.

Prozesskostenhilfe

Während durch die Beratungshilfe sozial schwächer gestellten Bürgern nahezu kostenloser Rechtsrat durch einen Anwalt im außergerichtlichen Bereich garantiert wird, kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn jemand einem überwiegend erfolgswahrscheinlichen Anspruch hat, finanziell aber nicht dazu in der Lage ist, einen Prozess zu führen. Prozesskostenhilfe erhält auch, wer verklagt wird, wenn die Rechtsverteidigung ebenfalls hinreichende Erfolgsaussichten hat. Die Prozesskostenhilfe muss bei demjenigen Gericht beantragt werden, das auch über den eigentlichen Rechtsstreit entscheidet. Dabei sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Der Staat übernimmt neben den Gerichtskosten die Anwaltskosten des Antragsstellers, nicht aber diejenigen des Gegners. Das Gericht kann anordnen, dass die Kosten vom Antragssteller in monatlichen Raten an die Landeskasse zurückzuzahlen sind.

R

Rechtshängigkeit

Während die bloße Anhängigkeit den Umstand umschreibt, dass eine Zivilklage bei Gericht eingereicht wird, bedeutet die Rechtshängigkeit, dass das Gericht die Klage an den Prozessgegner zugestellt hat. Vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an darf die Streitsache weder bei einem anderen Gericht anhängig gemacht werden noch kann die Klage ohne Zustimmung des Gegners geändert werden. Außerdem hemmt die Rechtshängigkeit die drohende Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche.

Rechtskraft

In formeller Hinsicht bedeutet Rechtskraft, dass eine Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Es kann auch nicht in der gleichen Angelegenheit erneut geklagt werden. Nach Eintritt der Rechtskraft kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Rechtsmittel

Entscheidungen deutscher Gerichte müssen die Bürger nicht ungeprüft hinnehmen. Vielmehr haben sie innerhalb bestimmter Fristen die Möglichkeit, diese teilweise oder ganz anzufechten. Tun sie das nicht, wird die Entscheidung rechtskräftig.
Rechtsmittel sind die Berufung, die Revision und die Beschwerde. Die Berufungsinstanz wird auch als zweite Tatsacheninstanz bezeichnet, weil hier sowohl der zugrundliegende Sachverhalt als auch die rechtliche Würdigung noch einmal von einem übergeordneten Gericht überprüft werden. In der Revisionsinstanz wird dagegen nur geprüft, ob die Vorinstanzen das materielle Recht richtig ausgelegt und angewendet haben. Die Beschwerde richtet sich in erster Linie gegen verfahrensleitende Verfügungen und Beschlüsse der Gerichte. Über ein Rechtsmittel entscheidet jeweils die nächsthöhere Gerichtsinstanz.

Rechtsweg

Je nachdem, wer gegen wen um was streitet, sieht die Rechtsordnung gesonderte Rechtswege, d.h. Gerichtszweige und Verfahrensordnungen vor. So steht bei Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen der Zivilrechtsweg offen, bei Streitigkeiten der Bürger mit Behörden der Verwaltungsrechtsweg. Geht es um Arbeitsverhältnisse, ist meist der Gang vor die Arbeitsgerichte erforderlich. Daneben gibt es die Finanzgerichte für Steuerstreitigkeiten und die Sozialgerichte für sozialgerichtliche Streitigkeiten.

Revision

siehe Rechtsmittel

S

Schlüssigkeit

Wer einen Anspruch vor Gericht einklagt oder sich dagegen zur Wehr setzt, muss die dahin führenden Tatsachen selbst überzeugend begründen oder entkräften. Unschlüssig ist eine Klage z.B. dann, wenn jemand einen Vertragspartner auf Zahlung des Kaufpreises verklagt, in dem Schriftsatz aber einräumt, ihm den Betrag im Anschluss an eine gemeinsame Zechtour erlassen zu haben.

Selbstständiges Beweisverfahren

Es dient der Sicherung von Beweismitteln vor der Einreichung einer Zivilklage. Das selbstständige Beweisverfahren kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Verlust eines Beweismittels droht.

Sichere Drittstaaten

Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Drittstaaten, in denen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist und die durch ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden.

Sichere Herkunftsstaaten

Staaten, bei denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleitet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung der Behandlung stattfindet und die durch ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden.

Strafantrag

Neben den sog. Offizialdelikten, in denen die Strafverfolgung von Amtswegen erfolgt, gibt es auch sog. Antragsdelikte, die von der Staatsanwaltschaft nicht von selbst, sondern nur auf Antrag des Verletzten verfolgt werden, z.B. Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Ein Strafantrag ermöglicht dann Staatsanwaltschaft oder Polizei erst die Strafverfolgung.

 

Strafbefehl

Anstelle eines Strafurteils kann der Strafrichter auch einen Strafbefehl erlassen, wenn er den Beschuldigten vorher angehört hat und es sich bei der im Raum stehenden Straftat um ein Vergehen (Mindeststrafandrohung unter einem Jahr) handelt. Legt der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, steht dieser einem rechtskräftigen Urteil gleich. Mit einem Strafbefehl können nur Geldstrafen, Fahrverbote, Verwarnungen mit Strafvorbehalten u.Ä. verhängt werden. Bei anwaltlicher Vertretung kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden.

Streitwert

Dem Streitwert kommt in der gerichtlichen Praxis erhebliche Bedeutung zu. Der Streitwert kann entscheidend dafür sein, vor welchem Gericht die Klage zu erheben ist. Außerdem werden danach die Gerichtskosten und die Anwaltsvergütung bemessen und ggf. wird darüber entschieden, ob ein erstinstanzliches Urteil überhaupt mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann. Bei Geldansprüchen – zum Beispiel dem Kaufpreis für ein Auto – bestimmt sich der Streitwert nach dem Wert der Forderung.

Stufenklage

Mit der Stufenklage kann der Kläger mehrere Klageziele verbinden.

Beispiel: Nach der Scheidung erfährt die Frau, dass ihr früherer Ehemann während der Ehe vermutlich Vermögen verschwiegen hat, das eigentlich in den Zugewinnausgleich gehört hätte. Da er nähere Angaben verweigert, kann sie von ihm im Wege der Stufenklage erstens Auskunft über das Geld und ggf. zweitens die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung verlangen. Außerdem kann sie drittens schon einmal eine unbezifferte Zahlungsklage erheben – falls der Ehemann über höheres Vermögen als bisher angegeben verfügt.

Stundung

Stundung ist das Hinausschieben der Fälligkeit einer Leistung durch Vertrag oder gerichtliche Entscheidung.

 

Subsidiärer Schutzstatus

Anerkennung eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Person, die Anspruch auf subsidiären Schutz hat, weil im Herkunftsland Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht.

U

Urkundenprozess

In einem Urkundenprozess müssen sämtliche relevanten Tatsachen durch Vorlage von Urkunden bewiesen werden. Es handelt sich um eine besondere Verfahrensart im Zivilprozess, die dem Gläubiger einer Geldforderung ein schnelles, vorläufig vollstreckbares Urteil bringt. Im Optimalfall wird das Urteil dann schon nach vier bis sechs Wochen erlassen.

V

Verfassungsbeschwerde

Mit der Verfassungsbeschwerde kann sich jeder an das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wenden, wenn er glaubt, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt worden zu sein. Unter dem Begriff der öffentlichen Gewalt fallen Handlungen und Unterlassungen des Gesetzgebers, Urteile anderer Gerichte und Verfügungen sowie Verwaltungsakte der Behörden. Vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde muss der Rechtsweg vor den Fachgerichten ausgeschöpft worden sein.

Vergleich

Mit Hilfe des Vergleichs, eines schuldrechtlichen Vertrags, soll ein Streit zwischen zwei Parteien gütlich durch gegenseitiges Nachgeben beendet werden.

Versäumnisurteil

Erscheint eine Partei im Zivil- oder Arbeitsprozess nicht oder ist sie nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, obwohl bei dem betreffenden Gericht Anwaltszwang besteht, kann das Gericht auf Antrag der Gegenseite ein Versäumnisurteil zu Gunsten der anwesenden Parteien erlassen. Dagegen kann die in Abwesenheit verurteilte Partei innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Hinweis:
Wer von einem Versäumnisurteil betroffen ist, sollte umgehend einen Anwalt konsultieren, um in einer derartigen Prozesssituation keine formellen Fehler zu begehen.

Versorgungsausgleich

Ähnlich wie beim Zugewinnausgleich werden unter Eheleute im Fall der Scheidung auch die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vergleichen. Ergibt sich dabei eine Differenz, muss der Ehepartner mit den höheren Anwartschaften die Hälfte des Differenzbetrages ausgleichen.

Vollstreckung

Wer trotz rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils seiner Pflicht zur Leistung nicht nachkommt, der muss damit rechnen, dass der Prozessgegner seinen Anspruch mit staatlichen Zwangsmitteln durchsetzen lässt. Das geschieht bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen zumeist durch Pfändungen des Gerichtsvollziehers in einzelne Sachen oder Bankkonten. Soweit der Schuldner Immobilienvermögen besitzt, kommt auch die Eintragung einer Zwangshypothek in Betracht.

Vorläufiger Rechtsschutz

siehe einstweilige Verfügung

Vorsatz

Vorsatz ist das Wissen und Wollen eines rechtswidrigen Erfolges. Genauso wie bei der Fahrlässigkeit kennt das deutsche Recht auch beim Vorsatz verschiedene Verschuldensgrade: die Absicht (dem Täter kommt es gerade auf den Erfolg an), das Wissen (hier weiß der Täter oder sieht als sicher voraus, dass er den Tatbestand verwirklicht) und den bedingten Vorsatz (der Täter ist mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstanden, als dass er ihn billigend in Kauf nimmt).

Z

Zeugnisverweigerungsrecht

Bestimmte Zeugen haben im Zivilprozess und in den übrigen Prozessordnungen das Recht, die Aussagen und den Eid zu verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben z.B. nahe Verwandte, Berufsgeheimnisträger und Personen, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen.

Zurückweisung

Einreiseverweigerung; polizeiliche Maßnahme zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise.

Zustellung

Unter Zustellung versteht man die Bekanntgabe eines Schriftstücks oder einer Entscheidung an eine Person in einer bestimmten Form. In der Regel erfolgt die Zustellung durch die Übergabe des Schriftstücks an den Empfänger. Das kann durch einen Gerichtsvollzieher, die Post, Beamte des Gerichts oder von Anwalt zu Anwalt geschehen. Zugestellt werden kann in vielen Fällen auch auf elektronischem Weg.

 

Zwangsvollstreckung

siehe Vollstreckung

 

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