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Am 28.04.2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft! Wer danach gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt und dabei erwischt wird, muss mit neuen, teils drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Des Weiteren kann die Fahrerlaubnisbehörde schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen.

Im Folgenden fasse ich die wichtigsten Änderungen zusammen:

A. Neue Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:

  • Verstöße gegen das Tempolimit werden nunmehr härter geahndet. Bei bereits geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt!
  • Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.
  • Überblick über die Sanktionen nach der StVO-Novelle bei Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem PKW:

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

… bis 10 km/h

30 € (zuvor 15 €)

11 – 15 km/h

50 € (zuvor 25 €)

16 – 20 km/h

70 € (zuvor 35 €)

21 – 25 km/h

80 €

1

1 Monat

26 – 30 km/h

100 €

1

1 Monat

31 – 40 km/h

160 €

2

1 Monat

41 – 50 km/h

200 €

2

1 Monat

51 – 60 km/h

280 €

2

2 Monate

61 – 70 km/h

480 €

2

3 Monate

über 70 km/h

680 €

2

3 Monate

 

  • Überblick über die Sanktionen nach der StVO-Novelle bei Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem PKW: 

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

… bis 10 km/h

20 € (zuvor 10 €)

11 – 15 km/h

40 € (zuvor 20 €)

16 – 20 km/h

60 € (zuvor 30 €)

21 – 25 km/h

70 €

1

–        

26 – 30 km/h

80 €

1

1 Monat

31 – 40 km/h

120 €

1

1 Monat

41 – 50 km/h

160 €

2

1 Monat

51 – 60 km/h

240 €

2

1 Monate

61 – 70 km/h

440 €

2

2 Monate

über 70 km/h

660 €

2

3 Monate

 BEACHTE:
Durch die Novellierung entfällt die Wiederholungstäterregel bei Tempoverstößen!
Bisher sah die Regelung vor, dass ein Fahrverbot droht, wenn der Temposünder zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist. Dies entfällt nun, da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerorts bzw. 26 km/h außerorts ab Inkrafttreten des Beschlusses nun immer mindestens ein einmonatiges Fahrverbot droht.

B. Verstöße gegen Regeln zur Bildung und Freihaltung von Rettungsgassen:
Auf Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, also keine Rettungsgasse bilden, kommen künftig folgende Sanktionen zu:

Strafe

Punkte

Fahrverbot

200,00 €

2

1 Monat

Noch teurer wird es für jene Kraftfahrer, die die Rettungsgasse befahren oder sich an Einsatzfahrzeugen dranhängen. In solchen Fällen können folgende Sanktionen verhängt werden: 

Strafe

Punkte

Fahrverbot

mindestens 240,00 €

2

1       Monat

C. Folgende, weitere Verschärfungen der Sanktionen treten mit der StVO-Novelle in Kraft:

  1. Parken an einer unübersichtlichen Stelle: 35 € (zuvor 15 €)
  2. Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 55 € (zuvor 35 €)
  3. Parken auf einem Behindertenparkplatz: 55 € (zuvor 35 €)
  4. Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80,00 € und 1 Punkt (zuvor 25 €)
  5. Halten in zweiter Reihe: 55 € (zuvor 15 €)  
  6. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen, obwohl dies durch Verkehrszeichen verboten ist: 55 € (zuvor 30 €)
  7. Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung (z.B. Auto im Winter warm laufen lassen): 80 € (zuvor 10 €)
  8. Unzulässige Befahren einer Umweltzone: 100 € (zuvor 80 €)
  9. Legaldefinition von „ausreichender Seitenabstand“ (s. § 5 Abs.4 StVO) beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Scootern)

a)  mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerorts &
b)  wenigstens 2 Meter Seitenabstand außerorts

  1. Nutzung einer sog. Blitzer-App auf Smartphones und Navigationsgeräten: 75 € und 1 Punkt.

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